23. Februar 2012

Familienzusammenführung stärkt die Rechte der Familien

Familienzusammenfuehrung-staerkt-die-Rechte-der-FamilienMit der Bezeichnung Familienzusammenführung ist nach deutschem Recht der Zuzug eines Inländers oder eines Ausländers gemeint, mit dem Ziel der Aufrechterhaltung oder der Herstellung der Familieneinheit.

In Bezug auf die Familienzusammenführung haben in der Regel alle Länder unterschiedliche Gesetze. Innerhalb Deutschlands ist eine Familienzusammenführung nur dann möglich, wenn das Mindestalter des Zuzüglers eingehalten wird und auch Kenntnisse der deutschen Sprache vorliegen.

Aufgrund des hohen Zuzugs von Ausländern wurden vom damaligen Innenminister Wolfgang Schäuble im Jahre 2007 einige Veränderungen im Aufenthaltsgesetz vorgenommen. Mit einem parlamentarischen Beschluss setzte man das Mindestalter für Zuzügler auf 18 Jahre hinauf, damit Familiennachzüge künftig geringer ausfallen, als bisher.

Familienzusammenführungen werden in Deutschland jedoch seit eh und je stark diskutiert. Viele Politiker sind für härtere Regelungen im Aufenthaltsgesetz, andere wiederum plädieren grundsätzlich positiv in Bezug auf die Familienzusammenführung.

Hinter jeder Familienzusammenführung steckt jedoch auch ein Einzelschicksal, welches die Politik in ihrem grundsätzlichen Regelwerk nicht berücksichtigen kann und will. Oftmals hat man es in den Medien bereits gehört oder gelesen; da werden einzelne Familienangehörige des Landes verwiesen, weil sie beispielsweise nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen oder gar das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben.

Die Familienzusammenführung betrifft immer auch die Kinder, die im schlimmsten Fall ohne Mutter oder ohne Vater leben müssen. Die Bundesregierung weist in diesen Fällen nicht selten darauf hin, dass eine diesbezügliche Einheit auch auf ausländischem Gebiet stattfinden könne, sofern es sich bei den Zuzüglern nicht um politisch verfolgte Asylbewerber handelt.

Ausländerzuzug mit dem Zweck die Familie wieder zu vereinen wird in Deutschland immer schwerer. Die Leidtragenden sind die Kinder, die oftmals bereits in Deutschland geboren wurden und im Herkunftsland ihrer Mütter oder Väter nun ebenfalls als Zuzügler gelten würden.

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