Familienzuschlag bei Beamten

Familienzuschlag-bei-BeamtenIst vom Familienzuschlag die Rede, so sind hier immer auch die Beamten angesprochen. Einen Familienzuschlag gibt es nur für diese Berufsgruppe, da aufgrund der einzelnen Besoldungsgruppen, welche unabhängig vom Familienstand ist, ein Ungleichgewicht ausgeschlossen werden soll.

Einen Familienzuschlag erhält jeder Beamte in Abhängigkeit seiner eigenen Familie. Je nach Familienstand und Anzahl der Kinder wird hierdurch ein finanzieller Ausgleich geschaffen, der die Besoldung in die gleiche Höhe bringt, wie beispielsweise beim ledigen Beamten ohne Kinder. Die Höhe des Familienzuschlags ist jedoch davon abhängig, ob der Bezieher ein Bundes- oder Landesbeamter ist. Die jeweiligen Bundesländer arbeiten hier autark und haben diesbezüglich eigene Regelungen im Hinblick auf den Familienzuschlag. Der Zuschlag wird noch zusätzlich zum ohnehin gewährten Kindergeld gezahlt und stellt hier keinen Ersatz dar.

Bundesbeamte erhalten je nach Besoldungsgruppe einen Familienzuschlag zwischen rund 110 Euro und 115 Euro. Für das erste und auch das zweite Kind gibt es zusätzlich nochmals rund 100 Euro. In den niedrigeren Besoldungsgruppen zwischen A2 bis A5 erhalten die Beamten zusätzlich einen Zuschlag von jeweils rund 26 Euro. Für das dritte und jedes weitere Kind erhalten die Bundesbeamten rund 300 Euro Familienzuschlag.

Auch geschiedene Beamte haben noch einen Anspruch auf Familienzuschlag, wenn sie nachweisen können, noch unterhaltspflichtig zu sein. Der Unterhaltsanspruch muss hier jedoch die gleiche Höhe haben, wie die erste Stufe des Familienzuschlags.

Wer seine Unterhaltszahlungen jedoch vorab in einer Summe zahlen möchte, der riskiert hier die zusätzliche Zahlung des Familienzuschlags. Mit einer sogenannten Einmalzahlung besteht besoldungsrechtlich kein Anspruch mehr auf Zahlung des Familienzuschlags für den Beamten.