17. Mai 2012

Vertrauensverhältnis zwischen den Vertragsparteien

Vertrauensverhältnis zwischen den VertragsparteienWer eine Versicherung abschließt möchte, dass die Versicherung einen Schaden begleicht, wenn ein Schadensfall eintritt. Dies gilt für die Hausrat- und Rechtsschutzversicherung ebenso wie für eine Kfz-Versicherung. In der Regel gilt im Versicherungsbereich ein Vertrauensverhältnis zwischen den Vertragsparteien. Dies beginnt oftmals schon mit einem vorvertraglichen Vertrauensverhältnis bei Vertragsabschluss. In diesem Fall vertrauen beide Vertragspartner, also die Versicherung und der Versicherte, darauf, dass die Angaben von beiden Seiten korrekt und vollständig sind. Diese Annahme gilt auch für das Vertrauensverhältnis zwischen den Vertragsparteien nach dem Abschluss. Doch insbesondere im Schadensfall kann dieses Vertrauensverhältnis gestört werden.

Wer einen Schaden an die Versicherung meldet, hat einen begründeten Anspruch, dass der Schaden schnell und unbürokratisch geregelt wird. Wenn die Versicherung Zweifel an der Ehrlichkeit der Angaben zum Versicherungsschaden hegt ist das Vertrauen in den Vertragspartner getrübt. Im Falle der Kfz-Versicherung bedeutet das zum Beispiel dass die Versicherung Zweifel am Unfallhergang hat und dann ein Gutachten erstellen lässt. Im Zweifel wird sich eine Versicherung nicht immer zu Gunsten des Versicherten zur Schadensregulierung entscheiden. Schon bei Abschluss einer Versicherung ist es daher ratsam, sich über die Reputation der verschiedenen Anbieter im Falle der Schadensregulierung zu informieren.

Diese Informationen bekommt man selbstverständlich nicht von den Versicherungen selbst, sondern von ihren Kunden. Ein Kfz-Versicherungsvergleich kann einen ersten Aufschluss über das Vertrauen geben, dass eine Versicherung ihren Versicherungsnehmern entgegenbringt. Dies vor allem deshalb, weil hier Kunden der Versicherung über ihre Erfahrungen im Schadensfall berichten. Auf diese Weise wird ein Vertrauensranking erstellt, das die Entscheidung für eine Versicherung erleichtern kann. Trotzdem ist ein Vertrauensverhältnis nur bedingt belastbar. Ein Vertrauen kann nur entstehen, wenn beide Parteien ehrlich sind. Ein offensichtlicher Versicherungsbetrug wird immer zum Vertrauensverlust beim Versicherer führen und wird meist eine Kündigung seitens der Versicherung nach sich ziehen.

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