Medizinische Versorgung der Familien in Deutschland

Medizinische Versorgung der Familien in DeutschlandDie medizinische Versorgung von Familien funktioniert hierzulande reibungslos. Nach der Geburt werden Kinder über eines ihrer Elternteile familienversichert. Sie sind somit automatisch Mitglied in der elterlichen Krankenkasse. Bis zum 27. Lebensjahr haben sie die Möglichkeit, diese Form der Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen. Jemand, der nach seiner Ausbildung noch keine Arbeit gefunden hat und damit von der Hilfe des Staates abhängig ist, wird verpflichtet, Teil der Familienversicherung zu bleiben. Diese Form der Krankenversicherung gilt auch für Eheleute. Der arbeitslose Teil des Paares wird automatisch familienversichert.

Ab dem 27. Lebensjahr ist jeder selbst für die Krankenversicherung verantwortlich. Hierzulande besteht eine freie Wahl der Krankenkassen. Ist man jedoch auf die finanzielle Hilfe des Jobcenters angewiesen, ist es vonnöten, sich für eine gesetzliche Krankenkasse zu entscheiden, welche keine Zusatzbeiträge erhebt. Möchte der Betroffene bei seiner Krankenkasse versichert bleiben, so ist er verpflichtet, nachzuweisen, dass benötigte Leistungen lediglich von dieser Kasse genehmigt werden.

Medizinische Versorgung im Pflegefall

Pflegebedürftige Menschen haben die Möglichkeit, Therapien, Hilfsmittel und die Aufstockung der Pflegestufe bei der jeweiligen Krankenkasse zu beantragen. Oft bekommen sie allerdings nur einen Teil der anfallenden Kosten erstattet. Ein geringer Eigenanteil muss selbst gezahlt werden. Hierzu ist die Untersuchung durch einen Gutachter erforderlich. Familienmitglieder, welche ihre Angehörigen zu Hause pflegen möchten, haben die Möglichkeit, auf zahlreiche Pflegedienste zurückzugreifen. Im Internet finden sie hierzu alle notwendigen Informationen. Zudem wird ihnen die Option geboten, einen Online-Kredit in Anspruch zu nehmen. Pflegende Angehörige dürfen einige Tage Urlaub im Jahr nehmen, um sich vordergründig um die betroffene Person zu kümmern. Sollten sie einmal selbst verreisen wollen, ist die Unterbringung in der Kurzzeitpflege möglich. Bei einer Unterbringung in einem Pflegeheim ist die Entrichtung eines Eigenanteils erforderlich.

Medizinische Versorgung im Krankenhaus

Kommt ein Familienangehöriger einmal ins Krankenhaus, erhalten nahe Angehörige wie Eltern oder Ehegatten umgehend Auskunft vom behandelnden Arzt. Bei schwerwiegenden Behandlungen werden die Angehörigen in alle Entscheidungen mit einbezogen. Kommt ein Kind ins Krankenhaus, so ist einem Elternteil die dortige Übernachtung gestattet. Dies ist unter Umständen auch bei Erwachsenen möglich. Der Gast hat jedoch für die anfallenden Kosten aufzukommen. Ist der kranke Angehörige nicht bei Bewusstsein, trifft der berechtigte Angehörige alle Entscheidungen im Sinne des Patienten. Hat man keine Familienangehörigen, kann man mittels einer Patientenverfügung bestimmen, wem die Ärzte Auskunft erteilen.