Wer Sozialstunden leisten muss, der hat eine Erziehungsmaßregel zu befolgen, die das Jugendstrafgesetz bei Straftaten von Jugendlichen vorsieht. Sozialstunden werden aufgrund eines richterlichen Urteils angeordnet, doch sie gelten nicht als Strafe im eigentlichen Sinne und deshalb werden sie auch nicht im Bundeszentralregister eingetragen. Der Jugendliche, der eine Straftat begangen hat, geht nach Ableistung der Sozialstunden ohne den Vermerk einer Vorstrafe aus der Sache heraus und kann sein Leben, ohne weitere Schwierigkeiten befürchten zu müssen, diesbezüglich fortsetzen. Den Jugendlichen soll mit der Ableistung von Sozialstunden ein Muster von Geboten und Verboten übermittelt werden, die sich positiv auf die weitere Lebensführung auswirken sollen. Die Einhaltung dieser Maßnahme wird streng kontrolliert und ein Zuwiderhandeln wird mit Jugendarrest geahndet.
Sozialstunden sollen, wie der Name schon sagt, einen sozialen Zweck erfüllen. Meist können die Jugendlichen selbst wählen, in welche Einrichtung sie gehen wollen, um die Sozialstunden zu leisten. Viele Krankenhäuser, Altenheime und Institutionen wie die Lebenshilfe bieten sich für den Einsatz an, da hier meist immer händeringend Personal und Hilfe benötigt wird.
Die Dauer, in der die Sozialstunden geleistet werden müssen, ist abhängig von der begangenen Straftat des Jugendlichen. Je schwerwiegender das Vergehen, desto mehr Sozialstunden müssen geleistet werden. Meist werden um die 100 Sozialstunden vergeben.
Jugendliche und junge Erwachsene sollen mit dieser erzieherischen Maßnahme eher milde bestraft werden. Da sie meist aufgrund ihres jungen Alters nicht immer die Konsequenzen für ihr Handeln abschätzen können, soll ihnen dadurch jedoch nicht auch die Zukunft als pflichtbewusster und ehrlicher Mensch verbaut werden.