Zur Erleichterung des Alltags eine Tagesmutter einstellen

Zur Erleichterung des Alltags eine Tagesmutter einstellenBabys und Kleinkinder brauchen viel Aufmerksamkeit und ihre Eltern müssen sich an völlig andere Tagesabläufe gewöhnen. Wo früher am Abend ein entspanntes Essen zu zweit auf dem Plan stand, muss plötzlich der Nachwuchs gewickelt und gebadet werden oder eine Geschichte zum Einschlafen vorgelesen werden.

Damit junge Eltern für ein paar Stunden ihr Paarleben wieder genießen können oder mehr Zeit für häusliche Belange und den Job haben, gibt es Tagesmütter, die den Nachwuchs rundum versorgen. Tagesmutter kann grundsätzlich jeder werden und auch Verwandte können diesem Job nachgehen, doch natürlich müssen sie ein paar Voraussetzungen dafür erfüllen. Die Jugendämter bieten eine Qualifizierungsmaßnahme an, nach deren Abschluss man die Erlaubnis erhält, Tageskinder aufzunehmen und zu betreuen. Grundsätzlich wird das am Ende ausgestellte Zertifikat notwendig, wenn die Betreuung gegen Bezahlung erfolgen soll. Allerdings möchten Mama und Papa natürlich sichergehen, dass ihr Nachwuchs richtig betreut wird und die Tagesmutter für alle Notfälle und Probleme gut gerüstet ist. Das Sozialgesetzbuch sieht das ähnlich und hier sind die wichtigsten Voraussetzungen auch nachzulesen.

§ 43 SGB VIII Erlaubnis zur Kinderpflege

In diesem Paragraphen des Sozialgesetzbuchs steht geschrieben, dass Personen die anstelle der Erziehungsberechtigten ein Kind oder mehrerer Kinder außerhalb deren Haushalt für mehr als 15 Stunden pro Woche gegen Entgelt betreuen wollen, eine Erlaubnis vom Jugendamt benötigen. Diese wird erst ausgestellt, wenn vertiefte Kenntnisse der Kindertagespflege nachgewiesen werden konnten, die in qualifizierten Lehrgängen erworben werden können. Außerdem müssen kindgerechte Räumlichkeiten vorhanden sein und die Erlaubnis wird zeitlich auf fünf Jahre befristet. Die Tagespflegeperson hat den Träger der öffentlichen Jugendhilfe zeitnah über wichtige Ereignisse zu informieren, die für die Betreuung wichtig sind.

Diese Regelungen machen deutlich, dass auch Tagesmütter eine Ausbildung durchlaufen und einer laufenden Kontrolle unterliegen. Tagesmütter werden gut ausgebildet in Deutschland und in ihre Obhut können Eltern ihren Sprössling bedenkenlos übergeben.