Während der ersten beiden Drittel einer Schwangerschaft fühlen sich viele Frauen gesund und fit und sie gehen ihrer Arbeit wie gewohnt nach. Die letzten Monate bringen nicht nur durch das erhöhte Gewicht und den wachsenden Bauchumfang Probleme mit sich und ab einem bestimmten Zeitpunkt sollten oder dürfen werdende Mütter laut Gesetzgeber nicht mehr arbeiten. Damit soll die Gesundheit von Mutter und Kind bestmöglich geschützt werden und für einen finanziellen Ausgleich ist gesorgt. Die letzten sechs Wochen vor der Geburt dürfen Schwangere ohne ihre Zustimmung nicht mehr beschäftigt werden und auch acht Wochen nach der Geburt gilt der sogenannte Mutterschutz. Für die letzten sechs Wochen während der Schwangerschaft gilt allerdings, dass werdende Mütter beschäftigt werden können, wenn sie dem ausdrücklich zustimmen. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. In den acht Wochen nach der Geburt dürfen Frauen auch auf eigenen Wunsch nicht von einem Arbeitgeber beschäftigt werden. Diese 14 Wochen vor und nach der Geburt sind jedoch nicht die komplette Mutterschutzfrist in Deutschland, wenn aus ärztlicher Sicht ein Gesundheitsrisiko für Mutter und Kind besteht. Das kann vor allem bei gesundheitsgefährdenden Berufen oder besonders anstrengenden körperlichen Tätigkeiten der Fall sein.
Auch Krankheiten während der Schwangerschaft können dazu führen, dass der Mutterschutz verlängert wird. Bakterielle Vaginose beispielsweise kann zu einer Frühgeburt führen und die Behandlung kann auch Ruhe beinhalten. Bei einer Frühgeburt verlängert sich der gesetzliche Mutterschutz nach der Geburt auf 12 Wochen und auch bei Mehrlingsgeburten werden aus den 8 Wochen drei Monate. Ob darüber hinaus eine Pause notwendig ist, um die Gesundheit von Mutter und Kind zu schützen, kann nur ein Arzt entscheiden.