Sozialversicherung in Deutschland

Sozialversicherung-in-DeutschlandUnter dem Begriff Sozialversicherung ist ein vom Staat angeordnetes Versorgungssystem zu sehen, das mit einer Versicherungspflicht für Angestellte und Arbeiter einhergeht. Die Sozialversicherung hat die Aufgabe, bestimmte Risiken abzudecken und einzuspringen, wenn der Arbeitnehmer von unvorhergesehenen Ereignissen betroffen ist, die es ihm unmöglich machen, hier alleine in Leistung zu treten. Die Sozialversicherung lässt sich in diverse Versicherungszweige unterteilen, die zum einen die Krankenversicherung und die Rentenversicherung, zum anderen aber auch die Arbeitslosenversicherung, die Pflegeversicherung und auch die Unfallversicherung beinhaltet. Im Schadensfall treten unterschiedliche Institutionen und Behörden für die Auszahlung der Leistung ein und gewährleisten somit die Sicherung des sozialen Standes.

Das Abführen der monatlichen Beiträge zur Sozialversicherung fällt in das Aufgabengebiet des jeweiligen Arbeitgebers. Ausgenommen von diesem Versicherungsmodell sind jedoch Selbstständige und auch Beamte. Für sie gilt die sogenannte Versicherungsfreiheit, d. h., sie müssen eigenständig für eventuelle soziale Risiken Vorsorge treffen. In der Regel kommt es hier zu Abschlüssen von privaten Krankenversicherungen und Rentenversicherungen sowie von Berufsunfähigkeitsversicherungen.

Da Beamte in Deutschland nicht von einer Arbeitslosigkeit betroffen sein können, da sie ab einem gewissen Alter als unkündbar in den Staatsdienst aufgenommen werden, entfällt hier auch die Notwendigkeit für eine eventuelle Vorsorge hinsichtlich der Arbeitslosigkeit.

Die Beiträge zur Sozialversicherung für Angestellte und Arbeiter sind prozentual zum Gehalt oder Lohn zu sehen. Für die Krankenversicherung muss der Arbeitnehmer derzeit rund 15 Prozent zahlen, für die Rentenversicherung rund 20 Prozent, für die Arbeitslosenversicherung rund 3,5 Prozent und für die Pflegeversicherung rund 2 Prozent. Der Beitrag zur Unfallversicherung ist jedoch abhängig davon, ob der Versicherungsnehmer Kinder hat.

Beiträge zur Unfallversicherung trägt der Arbeitgeber zu 100 Prozent. Er ist verpflichtet, diese Beiträge an die Berufsgenossenschaft abzuführen.